Das KOS-Handbuch (zu SKOS-RL C.4.1) führt an, in welchem Rahmen sich die von einigen Gemeinden festgelegten Mietzins-Höchstansätze in etwa bewegen (für einen Einpersonen-Haushalt zwischen Fr. 700.– und Fr. 900.–, für einen Zweipersonen-Haushalt zwischen Fr. 900.– und Fr. 1'100.– und für einen Dreipersonen-Haushalt zwischen Fr. 1'100.– und Fr. 1'300.–, jeweils einschliesslich Nebenkosten). Die Einhaltung der kommunalen Mietzinsmaxima dient primär der Gleichbehandlung aller Personen, die Sozialhilfe empfangen.