In den SKOS-RL wird empfohlen, Richtlinien über die ortsüblichen Wohnkosten, abgestuft nach der Haushaltsgrösse, zu erlassen und Obergrenzen für die verschiedenen Haushaltsgrössen gestützt auf den Wohnungsmarkt bzw. das Mietzinsniveau in der Gemeinde festzulegen (SKOS-RL C.4.1 Erläuterungen a). Das KOS-Handbuch (zu SKOS-RL C.4.1) führt an, in welchem Rahmen sich die von einigen Gemeinden festgelegten Mietzins-Höchstansätze in etwa bewegen (für einen Einpersonen-Haushalt zwischen Fr. 700.– und Fr. 900.–, für einen Zweipersonen-Haushalt zwischen Fr. 900.– und Fr. 1'100.– und für einen Dreipersonen-Haushalt zwischen Fr. 1'100.– und Fr. 1'300.–, jeweils einschliesslich Nebenkosten).