Seite 5/16 Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken kann. Die Wohnkosten gehören (nebst dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach Haushaltsgrösse sowie den Kosten für die medizinische Grundversorgung) zur materiellen Grundsicherung. Es sind die effektiven Mietkosten mitsamt den mietrechtlich anerkannten Nebenkosten zu übernehmen (G. W IZENT, SOZIALHILFERECHT, 2. AUFL., ZÜRICH / ST.GALLEN 2023, RZ. 497). Allerdings besteht kein Anspruch auf eine beliebige Wohnung. Anzurechnen ist der Wohnungsmietzins, soweit dieser im ortsüblichen Rahmen liegt (W IZENT, A.A.O., RZ. 498 F.; SKOS-RL C.4.1).