E. A.___ (nachfolgend Rekurrent) erhob gegen diesen Entscheid mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 Rekurs beim Departement des Innern. Er beantragte (unverändert) die Mietübernahme von Fr. 850.– je Monat vom 1. März 2023 bis 31. Juli 2023 sowie den Verzicht auf eine Kürzung. F. Mit Vernehmlassung vom 14. November 2023 beantragte der Gemeinderat B.___ (nachfolgend Vorinstanz) die Abweisung des Rekurses und reichte Akten ein. Auf Nachforderung der vollständigen Vorakten hin reichte der Gemeinderatsschreiber am 23. November 2023 sowie am 13. Februar 2024 weitere Akten ein.