Aufgrund der Anpassung des Mietzinses an die Sozialhilferichtlinien der Gemeinde B.___ wird ab 1. Juli 2023 monatlich finanzielle Sozialhilfe von monatlich Fr. 1'648.10 (abzgl. der Einnahmen und inkl. Fr. 242.70 für Krankenkassenprämien nach KVG) ausgerichtet. Ab 1. August 2023 wird dieser Betrag nochmals um Fr. 100.00 verringert, da der Mietzins aufgrund eines weiteren Mitbewohners erneut angepasst wird.