Entscheid Departement des Innern vom 12. März 2024 Sozialhilferecht. Überhöhte Wohnkosten; Kürzung wegen Einstelltagen Arbeitslosenversi- cherung. Art. 11 Abs. 1 SHG, Art. 4bis SHG, Art. 17 Abs. 1 SHG. Verfahren bei überhöhten Wohnkosten (Erw. 3.2.3 f.). Der Rekurrent hat eigenständig, bevor er um Sozialhilfe er- suchte, seine fixen Lebenshaltungskosten durch Aufnahme eines Mitbewohners deutlich gesenkt und somit innert angemessener Frist nach einer günstigeren Lösung gesucht. Durch Berücksichtigung der gemeindeeigenen Richtlinien anstelle des tatsächlich bezahl- ten Mietzinsanteils war es ihm nicht möglich, die laufenden Bedürfnisse für den Lebensun- terhalt aus eigenen Mitteln zu decken.