Seite 11/12 4.2 Über ausseramtliche Kosten ist mangels Antrags nicht zu befinden. Entscheid 1. Der Rekurs der A.___ AG, E.___, vom 31. August 2023 wird abgewiesen. 2. Die A.___ AG bezahlt die amtlichen Kosten von Fr. 800.–. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'500.– wird angerechnet. Fr. 700.– werden ihr zurückerstattet. Die Vorsteherin Dr. Laura Bucher Regierungsrätin Seite 12/12