Weil die Rekurrentin die Eröffnung der Kindertagesstätte gemäss eigenen Angaben nun per Februar 2025 plant, ist ferner nicht ein allfälliger Bedarf an Betreuungsplätzen im Jahr 2024 massgebend, sondern jener für das Jahr 2025. Dieser ist durch die hierfür zuständige Stelle der Gemeinde C.___ zu ermitteln. Ein Anspruch der Rekurrentin auf Subventionierung von Betreuungsplätzen ab 2024 besteht nach dem Gesagten nicht. Der Rekurs ist daher abzuweisen.