3. Zusammengefasst ergibt sich, dass die Anerkennung von familienergänzenden Betreuungsangeboten in der politischen Gemeinde C.___ und damit verbunden der Abschluss einer Leistungsvereinbarung sowie die Subventionierung von Betreuungsplätzen unter drei (kumulativ zu erfüllenden) Voraussetzungen erfolgt. Die Betreuungseinrichtung muss die Bewilligungsvoraussetzungen des Kantons St.Gallen erfüllen; ihr Bedarf für C.___ muss ausgewiesen sein; sie muss den (diskriminierungs-) freien Zugang ermöglichen (Gesinnungsneutralität) und sich auf die Kernaufgaben der Kinderbetreuung fokussieren (Erw.