Die Stadt sorgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den privat geführten Betreuungseinrichtungen für ein ausreichendes und attraktives Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung (Grundlagenpapier FEK, S. 4). Die Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen durch die hierfür zuständige Verwaltungsstelle erfolgt, soweit ersichtlich, mittels Monitoring der Angebotsund Nachfrageentwicklung (Erfassen und Nachführen von geeigneten Kennzahlen zur Beobachtung der Anzahl vorhandener Plätze und deren Auslastung sowie des Bedarfs und der Wartezeiten usw.; vgl. S. 5 Grundlagenpapier FEK).