Massgebend im vorliegenden Rekursverfahren ist somit ausschliesslich das Grundlagenpapier FEK. Der Begriff des Bedarfs wird darin nicht präzisiert. Die Stadt sorgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den privat geführten Betreuungseinrichtungen für ein ausreichendes und attraktives Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung (Grundlagenpapier FEK, S. 4).