Von der Regierung geplant (mittels Totalrevision des KiBG; vgl. Erw. 2.2.1) ) ist allerdings auch bei der familienergänzenden Kinderbetreuung ein neues kantonales Förder- und Finanzierungsmodell, mit einer subjektorientierten Förderung (vgl. Bericht und Entwurf des Departementes des Innern vom 2. April 2024 zum Gesetz über Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung [Vernehmlassungsvorlage], S. 12 ff.; abrufbar unter https://www.sg.ch/politik-verwaltung/kantonale-ver- nehmlassungen.html).