Die Rekurrentin verweist in ihrer Rekurseingabe lediglich pauschal auf getätigte Recherchen. Dem «Bedarfsnachweis» im Entwurf ihres Betriebskonzepts vom 27. April 2023 (act. 19/8, S. 2) ist zu entnehmen, dass sie im Dezember 2022 eine Umfrage mit gekauften Adressen aller in der Gemeinde wohnhaften Familien mit Kindern von null bis sechs Jahren durchgeführt habe, bei einer Rücklaufquote von über 30 Prozent. Sie führt darin zusammengefasst verschiedene Zahlen auf (u.a. jährlicher Bevölkerungszuwachs, Anzahl Familien mit Kindern zwischen null und sechs Jahren, Geburten, Anzahl Betriebe, vorhandenes Bauland) und verweist auf ein attraktives Infrastruktur- bzw. Standortangebot.