2.4 2.4.1 Gemäss den eigenen Angaben der Rekurrentin vom 29. April 2024 plant sie die Eröffnung einer Kindertagesstätte in der politischen Gemeinde C.___ nun auf den 1. Februar 2025. Ob bzw. in welchem Umfang ein Bedarf an Betreuungsplätzen in der Gemeinde C.___ – als zweite Voraussetzung für die Anerkennung der Betreuungseinrichtung gemäss dem Grundlagenpapier FEK (vgl. Erw. 2.2.2.2) – für das Jahr 2024 ausgewiesen war, lässt sich aufgrund der vorliegenden Akten nicht feststellen. Die Rekurrentin verweist in ihrer Rekurseingabe lediglich pauschal auf getätigte Recherchen.