Seite 6/12 schliesst die Stadt mit den privaten Anbietern deshalb sogenannte Leistungsvereinbarungen ab (Ziff. 2.2 zweiter Abschnitt Grundlagenpapier FEK). Grundsätzliche Voraussetzung für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung (nebst zusätzlichen Grundsätzen für die Tages-Betreuungsangebote bzw. die Modularen Betreuungsangebote) ist die Anerkennung der Betreuungseinrichtungen durch die Stadt. Diese erfolgt, wenn die Betreuungseinrichtungen (kumulativ) die Bewilligungsvoraussetzungen des Kantons St.Gallen erfüllen; ihr Bedarf für C.___ ausgewiesen ist;