Entsprechend könne die Gemeinde gemäss ihrem Grundlagenpapier zur generellen Vergünstigung der Angebote einen Sockelbeitrag an die Betreuungsangebote ausrichten und / oder einen Teil der Betreuungskosten derjenigen Eltern übernehmen, deren massgebliches steuerbares Einkommen unter Fr. 120'000.– liege. Aufgrund der Leistungsvereinbarung der Vorinstanz mit dem Verein I.___ werde die Fachstellenleiterin jeweils als Gast an die Hauptversammlung des Vereins eingeladen.