Sie habe sich damit jedoch nicht verpflichtet, die Plätze zu subventionieren. Es obliege der Gemeindeautonomie, ob die politischen Gemeinden die ihnen vom Kanton ausgerichteten Beiträge für familienund schulergänzende Betreuungseinrichtungen direkt an die Einrichtungen (Objektfinanzierung) oder über einkommensabhängige Beiträge an die Eltern (Subjektfinanzierung) weitergeben. Entsprechend könne die Gemeinde gemäss ihrem Grundlagenpapier zur generellen Vergünstigung der Angebote einen Sockelbeitrag an die Betreuungsangebote ausrichten und / oder einen Teil der Betreuungskosten derjenigen Eltern übernehmen, deren massgebliches steuerbares Einkommen unter Fr. 120'000.– liege.