Der Bedarf an Kitaplätzen in der Stadt sei somit derzeit gedeckt. Die Ortsgemeinde habe als zukünftige Vermieterin von Gewerbeeinheiten mit dem Verein J.___ eine Absichtserklärung unterzeichnet für ein geplantes Kitaprojekt mit 24 Plätzen. Die Vorinstanz habe sich verpflichtet, die zusätzlichen Plätze in ihre Bedarfsrechnung aufzunehmen, weil davon auszugehen sei, dass bei Fertigstellung des Neubauprojekts der Bedarf an den geplanten 24 Plätzen ausgewiesen sein werde. Sie habe sich damit jedoch nicht verpflichtet, die Plätze zu subventionieren.