seien, weil die Vorinstanz zur Beurteilung der Bewilligungsvoraussetzungen nicht zuständig sei. 2.1.4 Die Vorinstanz macht in ihrer Duplik im Wesentlichen geltend, die Fachstelle Kind und Familie sei von noch 22 fehlenden Betreuungsplätzen ausgegangen. Bei der halbjährlichen Überprüfung der Wartelisten der Kitas und aufgrund der regelmässigen Rücksprachen mit den Anbietern habe sich gezeigt, dass die seit Januar 2023 zusätzlich subventionierten 23 Betreuungsplätze im Jahr 2023 nicht ausgelastet werden konnten und es auch noch freie Kapazitäten bei den 8 ab Januar 2024 subventionierten Plätzen gäbe. Der Bedarf an Kitaplätzen in der Stadt sei somit derzeit gedeckt.