Gemäss Vorinstanz habe die Warteliste im Frühjahr 2023 57 Plätze aufgewiesen. Aufgrund von Erfahrungen in anderen Kantonen sei anzunehmen, dass der Bedarf um 30 bis 50 Prozent höher liege, da nicht alle Eltern auf einen Wartelistenplatz warten könnten und auf andere Gemeinden ausweichen müssten. Ferner macht sie (sinngemäss) ein unkorrektes Verhalten der Gemeinde im Zusammenhang mit einer im Zentrum H.___ geplanten Kita, die voraussichtlich erst Ende 2026 eröffnet werden könne, geltend. Schliesslich beantragt sie, dass alle Argumente der Vorinstanz im Zusammenhang mit der Beurteilung, ob die Voraussetzungen zur Bewilligung einer Kita gegeben seien, im Entscheid nicht zu berücksichtigen