Seite 4/12 2.1.3 In ihrer Replik rügt die Rekurrentin, dass neue Anbieter benachteiligt würden, weil die Vorinstanz den Eltern die Wahlfreiheit nähme, in welcher Kita sie ihre Kinder betreuen lassen wollen. In diesem Zusammenhang rügt sie allgemein die Objektfinanzierung von Kitas. Die Gemeinde betreibe über den Verein I.___ eigene Kitas. Gemäss Vorinstanz habe die Warteliste im Frühjahr 2023 57 Plätze aufgewiesen.