J. Die Vorinstanz reichte mit Schreiben vom 8. April 2024 die nachgeforderten weiteren Akten ein. Die Rekurrentin nahm dazu mit E-Mail vom 29. April 2024 Stellung und informierte über das gleichentags beim Amt für Soziales eingereichte Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung. Die Eingabe wurde der Vorinstanz am 30. April 2024 zugestellt. K. Auf weitere Begebenheiten und Ausführungen der Beteiligten wird – soweit wesentlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen