D. Gegen die Ablehnung des Subventionsgesuchs erhob die A.___ AG (nachfolgend Rekurrentin) durch ihre Vertreterin mit Eingabe vom 31. August 2023 Rekurs beim Departement des Innern. Sie beantragte, ihr seien mindestens 22 subventionierte Plätze für 2024 zuzusprechen. E. Der vom Departement des Innern am 4. September 2023 erhobene Kostenvorschuss von Fr. 1'500.– wurde am 6. September 2023 fristgerecht bezahlt. F. Mit Vernehmlassung vom 10. November 2023 reichte der Stadtrat C.___ (nachfolgend Vorinstanz) Akten ein und beantragte die Abweisung des Rekurses, soweit darauf einzutreten sei.