Es ist nicht erstellt, dass die Bewilligungsvoraussetzungen des Kantons zurzeit erfüllt sind (Erw. 2.3). Die Eröffnung einer Kindertagesstätte ist erst für ei- nen späteren Zeitpunkt geplant, weshalb der zukünftige Bedarf erst noch zu ermitteln sein wird (Erw. 2.4.4). Ein Anspruch auf Subventionierung von Betreuungsplätzen ab 2024 be- steht nicht. Abweisung Rekurs. Den Entscheid DIGS411-708 vom 4. Juni 2024 finden Sie im angehängten PDF- Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/13 Kanton St.Gallen Departement des Innern DIGS411-708 Entscheid vom 4. Juni 2024