Ein solches Angebot besteht in der Gemeinde C. bereits (Erw. 2.2.2.1). Die An- erkennung von familienergänzenden Betreuungsangeboten (Angebote vor Schulpflicht), verbunden mit dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung und Subventionierung von Betreuungsplätzen erfolgt in der Gemeinde C. unter drei kumulativen Voraussetzungen, da- runter die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen des Kantons sowie ein ausgewiese- ner Bedarf (Erw. 2.2.2.2). Es ist nicht erstellt, dass die Bewilligungsvoraussetzungen des Kantons zurzeit erfüllt sind (Erw.