Entscheid Departement des Innern vom 4. Juni 2024 Pflegekinderwesen.Gesuch Subventionierung Betreuungsplätze Kindertagesstätte.Art. 13 Abs. 1 Bst. b, Art. 15 PAVO, Art. 2 Abs. 1 KJV, kommunale Vorschriften. Die politischen Gemeinden können familienergänzende Kinderbetreuung fördern. Ab dem Schuljahr 2024/2025 besteht eine gesetzliche Pflicht für schulergänzende Betreuung (Art. 19ter VSG; Erw. 2.2.1). Ein solches Angebot besteht in der Gemeinde C. bereits (Erw.