2. A.___, bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 1'000.–. Dieser Betrag wird dem Kostenvorschuss entnommen. Der Restbetrag in der Höhe von Fr. 1'000.– wird nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheids zurückerstattet. 3. Der Antrag von A.___, um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. 4. Der Antrag des Amtes C.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. Die Vorsteherin Dr. Laura Bucher Regierungsrätin Seite 8/8