Seite 4/8 mit den Musterformulierungen im Merkblatt über die testamentarische Kindesanerkennung in der Schweiz Nr. 152.4 des Bundesamtes für Justiz (Stand Mai 2020) identisch. Die analoge Anwendung des referenzierten Bundesgerichtsentscheids auf den vorliegenden Sachverhalt sei deshalb nicht gerechtfertigt. Schliesslich würden sich die restriktiven Anforderungen von Lehre und Rechtsprechung an den Anerkennungswillen bei Zahlvaterschaften nicht rechtfertigen.