1. Die Ehegatten D.___ und H.___ haben am 14.07.1989 in E.___ geheiratet. Aus ihrer Ehe ist die gemeinsame Tochter, F.___, geb. (…), hervorgegangen. A.___, geb.(…) ist die alleinige Tochter des Ehemannes. Es sind keine weiteren Kinder mehr vorhanden. […] 4. A.___, alleinige Tochter des Ehemannes und Miterbin des Ehemannes […] […] »