1.4.2 Die Rekurrenten verlangen die Aufhebung von Ziff. 3 des Beschlussdispositivs. Dort ist festgehalten, dass eine weitere Verlängerung der Kostengutsprache von der Vorinstanz nicht gutgeheissen werde. Mit dem ursprünglichen Gesuch vom 29. Dezember 2022 wurde um Übernahme der Kosten für einen mindestens sechs Monate dauernden Aufenthalt ersucht. Die Vorinstanz erteilte in der Folge zunächst eine Kostengutsprache für die Unterbringung der Familie «lediglich» für drei Monate. Mit Schreiben vom 16. März 2023 wurde daher um Verlängerung der Kostenübernahme um weitere drei Monate ersucht.