E. Mit Eingabe vom 20. April 2023 erhoben A.___ und B.___ Rekurs beim Amt für Soziales des Kantons St.Gallen. Sie beantragten die Aufhebung von Ziff. 3 des Beschlusses. Sie machten geltend, sie selbst (Eltern) und die Kinder hätten in der Kind-Eltern-Einrichtung in den letzten drei Monaten viele Fortschritte gemacht, würden jedoch mehr Zeit für die Lösung der Probleme benötigen. Deshalb wollten sie mindestens ein Jahr im betreuten Wohnen in der Kind-Eltern-Einrichtung bleiben. Die Begründung für die Ablehnung fehle. F. Mit Schreiben vom 4. Mai 2023 überwies das Amt für Soziales die Eingabe zuständigkeitshalber dem Departement des Innern.