a) ausführliche Berichterstattung durch die Beiständin und das Sozialamt an den Gemeinderat in sechs Wochen; b) Skizzierung einer geeigneten Nachsorge inkl. detaillierter Kostenaufstellung (Unterbringung, Tagesstätte, Dolmetscherin etc.) für die Anschlusslösung nach dem Austritt aus der Kind-Eltern-Einrichtung, insbesondere: - Betreuung der Kinder in einer Tagesstätte; - Suche Arbeitsstelle Eltern: