C. Mit Schreiben vom 16. März 2023 ersuchte die Beiständin der Kinder die Gemeinde X.___ für die Familie um Kostenübernahme für die Weiterführung der Unterbringung in der Kind-Eltern-Einrichtung für weitere drei Monate. D. Am 29. März 2023 (Versand am 4. April 2023) erliess der Gemeinderat X.___ folgenden Beschluss: « 1. Die am 9. Januar 2023 erteilte Kostengutsprache für die Unterbringung der Familie von A.___ und B.___ in der Kind-Eltern-Einrichtung wird antragsgemäss um drei Monate verlängert. 2. An die Bewilligung zur Verlängerung der Kostengutsprache sind folgende Bedingungen geknüpft: