A. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2022 gelangte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Y.___ (nachfolgend KESB) an das Sozialamt X.___. Sie ersuchte die Gemeinde X.___ für eine dringende Unterbringung der Familie von A.___ und B.___ (Eltern mit Kindern) in der Kind-Eltern- Einrichtung um Zustimmung und Übernahme der Kosten für einen mindestens sechs Monate dauernden Aufenthalt. Es habe sich gezeigt, dass ambulante Massnahmen nicht ausreichen würden, die akute und latente Kindeswohlgefährdung zu beheben, weshalb sich die KESB genötigt sehe, eine Fremdplatzierung der Kinder zu prüfen. Weil keine Rechtsgrundlage für die KESB bestehe, die Unterbringung der Familie anzuordnen bzw.