Mit Entscheid vom 22. November 2022 (Verfahren DIGS411-630) hat das Departement des Innern die Sache hinsichtlich der ab 1. April 2022 zu berücksichtigenden Wohnkosten inkl. Nebenkosten zur weiteren Abklärung betreffend die Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels (Auflage vom 26. März 2021) an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die von der Vorinstanz in Umsetzung dieses Entscheids getätigten Abklärungen haben den falschen Zeitraum betroffen und sind deshalb ungeeignet gewesen, den relevanten Sachverhalt abzuklären.