Die Vorinstanz hat dem Rekurrenten am 28. April 2023 Fr. 600.– für die Miete April bis Juni 2022 (Differenz zwischen Fr. 1'000.– und Fr. 1'200.– je Monat) nachbezahlt. Entgegen der Anweisung im Entscheid des Departementes des Innern vom 22. November 2022 (Erw. 9), die Bedarfsberechnung ab 1. April 2022 unter Berücksichtigung von Wohnkosten von Fr. 1'400.– neu vorzunehmen und dem Rekurrenten den sich daraus ergebenden Fehlbetrag nachzuzahlen, hat die Vorinstanz keine Neuberechnung vorgenommen. Sie ist deshalb erneut und dieses Mal im Rahmen einer materiellen Beurteilung der