Der Zeitraum, während dem die Wohnkosten inkl. Nebenkosten von Fr. 1'400.– zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem Zeitpunkt der rechtmässigen Einstellung der finanziellen Sozialhilfe. Die bis 30. Juni 2022 befristete Übernahme der Wohnkosten ist deshalb aufzuheben. Die in diesem Verfahren anzuordnende Nachzahlung (vgl. unten) ist dennoch auf den Zeitraum April bis Juni 2022 zu beschränken, da eine allfällige Nachzahlung von finanzieller Sozialhilfe ab 1. Juli 2022 im Verfahren DIGS411-666 beurteilt wird.