Nach der allgemeinen Lebenserfahrung stellt eine Chemotherapie eine sehr starke gesundheitliche Belastung für die betroffene Person dar und ist häufig mit ausgeprägten Nebenwirkungen verbunden. Im Weiteren hat sich der Rekurrent im März 2021 mit Hilfe eines Rollators fortbewegt, dies wohl infolge des Ende Oktober 2020 erlittenen Schlaganfalls mit halbseitiger Lähmung. Die zusätzliche Belastung eines Wohnungswechsels, also das Suchen einer neuen Wohnung und ein Umzug als solcher, ist deshalb für den Rekurrenten als unzumutbar zu qualifizieren.