Seite 12/18 mit Rulator (gemeint wohl: Rollator). Die Chemo ist happig für ihn. Haut ihn jeweils fast bis zur Bewegungslosigkeit ins Bett am 3. und 4. Tag». Betreffend den Mietzins hat sie notiert: «Seit Auszug der Familie ist die Wohnung zu teuer. Er wird eine Verfügung erhalten, dass wir ab September 2021 nur noch CHF 1'000.– bezahlen (CHF 850.– + D.___ CHF 150.–)» (vi-act. 216). Die Vorinstanz hat also Kenntnis davon gehabt, dass sich der Rekurrent einer Chemotherapie unterzieht und dass er sich nur erschwert mit Hilfe eines Rollators fortbewegen kann.