dipl.med. F.___ hat die Fragen der Vorinstanz am 7. Juni 2023 beantwortet. Da sich diese Fragen – wie erwähnt – auf den falschen Zeitraum bezogen haben, ist der massgebliche Sachverhalt damit nicht abgeklärt worden. Ob – wie von der Vorinstanz behauptet – der Verdacht besteht, dass es sich dabei um ein Gefälligkeitszeugnis handelt, kann offenbleiben. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der relevante Sachverhalt mit den getätigten Abklärungen nicht abgeklärt worden ist.