VerwGE B 2020/31 vom 5. Oktober 2020 Erw. 2.3). Die Reduktion der Wohnkosten ist (in einer neuen Verfügung zusätzlich zur Auflage) zu verfügen (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich VB.2020.00002 vom 20. März Seite 10/18 2020 Erw. 4; zum Ganzen Entscheid des Departementes des Innern vom 22. November 2022, DIGS411-630, Erw. 5 und 7.2).