SKOS-RL C.4.1). In den SKOS-RL wird empfohlen, Richtlinien über die ortsüblichen Wohnkosten, abgestuft nach der Haushaltsgrösse, zu erlassen und Obergrenzen für die verschiedenen Haushaltsgrössen gestützt auf den Wohnungsmarkt bzw. das Mietzinsniveau in der Gemeinde festzulegen (SKOS-RL C.4.1 Erläuterungen a). Das KOS-Hand- buch (zur SKOS-RL C.4.1) führt an, in welchem Rahmen sich die von einigen Gemeinden festgelegten Mietzins-Höchstansätze in etwa bewegen. Die Einhaltung der kommunalen Mietzinsmaxima dient primär der Gleichbehandlung aller Personen, die Sozialhilfe empfangen.