Der Rekurrent habe sich zu keiner Zeit an die Vorgabe, Wohnungsbemühungen zu tätigen, gehalten. Die Nachzahlung von Fr. 1'200.– für Oktober bis Dezember 2021 sei mit dem Überschuss der EL-Nachzahlung verrechnet und die Differenz von Fr. 488.75 sei dem Rekurrenten ausbezahlt worden. Die Nachzahlung von Fr. 600.– für April bis Juni 2022 sei ebenfalls ausbezahlt worden. Sie habe mehrmals versucht, ein detailliertes Arztzeugnis zu erhalten. Da kein detailliertes Arztzeugnis habe eingeholt werden können und da der Arzt keine medizinisch-fachliche Einschätzung habe geben können, sei davon auszugehen, dass der Rekurrent sehr wohl in der Lage gewesen wäre, Wohnungsbemühungen zu tätigen.