3.2 Die Vorinstanz bringt in der Vernehmlassung zusammengefasst vor (act. 3), der Entscheid vom 24. August 2023 (recte: 6. April 2023), die Mietkosten vom 1. April bis 30. Juni 2023 (recte: 2022) auf Fr. 1'200.– festzusetzen, sei nach eingehender Prüfung des Sachverhalts, aufgrund des fehlenden detaillierten Arztzeugnisses und der bis heute fehlenden medizinischen Einschätzung des Hausarztes erfolgt. Der Rekurrent habe sich zu keiner Zeit an die Vorgabe, Wohnungsbemühungen zu tätigen, gehalten.