K. Der Rekurrent nahm am 13. Juni 2023 zur Eingabe der Vorinstanz vom 5. / 6. Juni 2023 Stellung (act. 5). Das Departement des Innern nahm diese Eingabe im Sinn einer Replik im Verfahren DIGS411-695 und als Stellungnahme im Verfahren DIGS411-666 zu den Akten (act. 6). L. Mit Duplik vom 17. August 2023 beantragte die Vorinstanz die Abweisung des Rekurses (gemeint wohl: gegen die Verfügung vom 6. April 2023) und reichte Unterlagen von dipl.med. F.___ ein mit der Angabe, diese seien am 9. Juni 2023 bei ihr eingegangen (act. 11). Sie machte unter anderem geltend, die Verfügung vom 24. April 2023 (gemeint wohl: vom 6. April 2023) sei in Rechtskraft erwachsen.