Im Weiteren nahm sie Stellung zur Einstellung der finanziellen Sozialhilfe per 30. Juni 2022. Sie beantragte die Abweisung des Rekurses gegen die Verfügung vom 19. August 2022 betreffend die Einstellung der Sozialhilfeleistungen (act. 3). In der Eingabe gab sie nicht an, auf welches Verfahren sie sich bezog. Das Departement des Innern nahm das Schreiben mitsamt Beilagen als Vernehmlassung im Verfahren DIGS411-695 sowie als Eingabe im Verfahren DIGS411-666 zu den Akten und teilte dies dem Rekurrenten mit Kopie an die Vorinstanz mit (act. 4).