2. Es sei das Sozialamt anzuweisen, für die Zeit von April – Juni 2022 je Fr. 200.–/Mt. = Total Fr. 600.– nachzuzahlen. 3. Darüber hinaus sei die Mietberechnung weiterhin mit Fr. 1'400.– vorzunehmen. » Gleichentags reichte er im Verfahren DIGS411-666 eine Stellungnahme ein. J. Das Departement des Innern lud das Sozialamt (nachfolgend Vorinstanz) am 15. Mai 2023 zur Vernehmlassung ein und bat es, die seit 15. November 2022 aufgelaufenen Vorakten zu überweisen (act. 2). Es teilte