Für die Wohnungsmiete werde dementsprechend die Miete für einen Zwei-Personenhaushalt von maximal Fr. 1'200.– übernommen. Für die Berücksichtigung der Mietkosten von Fr. 1'200.– bzw. Fr. 1'400.– im Zeitraum von April bis Juni 2022 sei eine Anfrage an den Hausarzt dipl.med. F.___ gestellt worden. Dieser habe die Anfrage am 28. März 2023 mit einem Zweizeiler beantwortet. Am 6. April 2023 sei eine erneute Anfrage an den Hausarzt mit der Bitte um Detaillierung gestellt worden. Am 21. April 2023 sei telefonisch mit ihm Kontakt aufgenommen worden. Ein detailliertes Arztzeugnis fehle bis heute. Dipl.med. F.___ habe bis zum jetzigen Zeitpunkt keine medizinische Einschätzung abgeben können.