Zur Begründung gab das Sozialamt an, gemäss Entscheid des Departementes des Innern vom 22. November 2022 sei die Differenz der nicht bezahlten Mieten von Oktober bis Dezember 2021 von Fr. 1'200.– nachzuzahlen gewesen. Diese Nachzahlung sei mit dem Überschuss der Auszahlung der Ergänzungsleistungen vom 2. August 2022 verrechnet und am 24. März 2023 ausbezahlt worden. Der Haushalt des Rekurrenten sei als Zwei-Personenhaus- halt zu qualifizieren. Für die Wohnungsmiete werde dementsprechend die Miete für einen Zwei-Personenhaushalt von maximal Fr. 1'200.– übernommen.