4. Sämtliche Veränderungen in der persönlichen und finanziellen Situation, wie Zivilstandsänderungen, Änderungen der Haushaltsgrösse und Wohnsituation, Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit, Lohnveränderungen, Vermögensgewinn, Erbschaftsanfall, allfällige Zahlungen von Schuldnern, Erhalt von Sozialversicherungsrenten usw. sind dem Sozialamt der politischen Gemeinde X.___ unverzüglich zu melden. Sämtliche Einnahmen sind dem Sozialamt zu melden und werden angerechnet.